Erbrecht Unternehmensnachfolge

  • Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen
  • Schenkungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Unternehmensnachfolge
  • Familiennachfolgevereinbarungen (patto di famiglia)
  • Erbstreitigkeiten

Diskretion und Feingefühl sind die Grundvoraussetzungen einer angemessenen Beratung in Nachlassangelegenheiten. Gerne beraten wir Sie verlässlich hinsichtlich Ihrer Nachlassplanung und -gestaltung auf privater oder unternehmerischer Ebene.

Für Unternehmer ist die rechtzeitige und gut überlegte Regelung der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung. Eine solche Planung verhindert häufig ungünstige oder gar fatale Unternehmensentwicklungen, die schnell entstehen können, wenn die Unternehmensnachfolge dem Zufall überlassen wird.

Auch für die Überprüfung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche einschließlich der Pflichtteilsansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften setzen wir uns für Ihre Interessen ein und betreuen Sie sowohl außergerichtlich – insbesondere auch im Rahmen von Mediationen – als auch gerichtlich.

Zu unserem Beratungsumfang gehört auch die Gestaltung und Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte sowie der geltenden einschlägigen europarechtlichen Normen bzw. zwischenstaatlichen Abkommen.