Vertragsrecht

  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
  • Unternehmensverträge
  • Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge
  • Sponsoring- und Werbeverträge
  • Liefer- und Werkverträge
  • Know-how- und Lizenzverträge
  • Mietverträge
  • Kaufverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Vertragsfreiheit ist eines der Grundelemente der Marktwirtschaft und ermöglicht es den Vertragspartnern, Rechtsverhältnisse konkret zu regeln. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen gilt es, die rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen und diese kompetent und konsequent in Ihrem Sinne umzusetzen.