Bau- und Immobilienrecht

  • Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen
  • Beratung in Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen
  • Verhandlungen mit Banken und Kreditinstituten
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Finanzierungen und Kreditsicherheiten
  • Immobilienkauf
  • Miet- und Pachtverträge
  • Projektbegleitung im Anlagenbau

 

Das Bau- und Immobilienrecht ist geprägt von einer Vielzahl ineinandergreifender Rechtsbeziehungen: die des Bauherrn mit der öffentlichen Verwaltung, mit dem Architekten, dem Bauunternehmen bzw. einzelnen Subunternehmen und eventuellen Käufern oder Mietern. Dazu kommen die Verhandlungen mit den Kreditinstituten, um die Finanzierung zu sichern. Jeder der Beteiligten unterliegt bestimmten rechtlichen Vorschriften, deren genaue Kenntnis hilft, Risiken zu vermeiden bzw. abzusichern und Kosten zu minimieren, um Bauprojekte erfolgreich zu realisieren.