Pauschalsteuer für Ausländer die Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen
12.05.2017Ende letztes Jahres ist in Italien ein neues Gesetz (Nr. 232/2016 – sog. Haushaltsgesetz 2017) in Kraft getreten welches vorsieht, dass alle natürliche Personen die ihren Wohnsitz in Italien übertragen haben und in den letzten 10 Jahren mindestens für 9 Steuerjahre im Ausland ihren Wohnsitz hatten, ein Steuervorteil genießen können.
Insbesondere, sieht der neu eingeführte Artikel 24bis des TUIR („Testo Unico delle imposte sui redditi“) vor, dass für diese neuen Bürger, die im Ausland erlangten Einkommen der Zahlung einer Pauschalsteuer i.H.v. Euro 100.000., pro Steuerjahr, unterworfen sind.
Die Wahl über diese vom italienischen Staat eingeführte Steuerregelung zu profitieren steht den neuen Bürgern frei, sie haben die Option. Sie können sich dafür entscheiden oder sie können auch nur teilweise ihre Einkommen aus den unterschiedlichen Staaten dieser Steuerregelung unterstellen. Selbst deren Familienangehörigen können dieser neuen Regelung unterstellt werden. Diese zahlen dann eine noch etwas geringere Pauschale, und zwar: Euro 25.000.- pro Steuerjahr.
Genannte Steuerregelung kann für maximal 15 Steuerjahre in Anspruch genommen werden.
Zu beachten gibt es, dass sowohl in Italien erwirtschaftete Einkommen als auch Verdienste, die der Steuerzahler mittels Abtretung von qualifizierten Anteile an ausländische Rechtswesen erzielt, nicht in dieser Sonderregelung reinfallen und nach den üblichen Rechtsbestimmungen, also ganz normal, versteuert werden.
In der Verfügung der Agentur der Einnahmen vom 8. März 2017, welche diesen Beitrag beigefügt wird, sind schließlich alle Hinweise hinsichtlich der Ausübung der Option enthalten.
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