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Pauschalsteuer für Ausländer die Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen
Ende letztes Jahres ist in Italien ein neues Gesetz (Nr. 232/2016 – sog. Haushaltsgesetz 2017) in Kraft getreten welches vorsieht, dass alle natürliche Personen die ihren Wohnsitz in Italien übertragen haben und in den letzten 10 Jahren mindestens für 9 Steuerjahre im Ausland ihren Wohnsitz […]
>> Mehr erfahren12.05.2017 -
Europäisches Nachlasszeugnis und Erbschaftsmeldung (sog. „dichiarazione di successione“)
Mit der EU-Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012, in Kraft getreten am 17. August 2015, wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dem Erben, Vermächtnisnehmer oder Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter ihre jeweiligen Rechte in einem anderen Mitgliedstaat nachweisen können. Das Zeugnis enthält u.a. Angaben zum Antragsteller, […]
>> Mehr erfahren16.02.2017 -
Negoziazione assistita (obligatorisches Verhandlungsverfahren mit Rechtsbeistand)
Mit Gesetz Nr. 162/2014 (Umwandlung des d.l. 132/2014) wurde die sogenannte “procedura di negoziazione assistita” (obligatorisches Verhandlungsverfahren mit Rechtsbeistand) eingeführt. Wie die Mediation handelt es sich um eine zum staatlichen Gerichtsverfahren alternative Streitbeilegungsmethode. In folgenden Fällen ist das Verfahren eine prozessrechtliche Voraussetzung und somit ein […]
>> Mehr erfahren05.07.2016 -
Eingetragene Partnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft. Gesetz Cirinnà Nr. 76 vom 20.5.2016, in Kraft seit dem 5.6.2016.
Das Gesetz Nr. 76, in Kraft seit dem 5. Juni 2016, erkennt zum ersten Mal auch in Italien, neben der Ehe, die eingetragene Partnerschaft zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts, sowie die nichteheliche Lebensgemeinschaft sowohl zwischen gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Partner, an. Bis zur Einführung dieses […]
>> Mehr erfahren20.06.2016 -
Trauerschmerzensgeld nach Verkehrsunfall als indirekte Schadensfolge i.S.d. Rom II-VO
Der EuGH erklärt, dass bei Verkehrsunfällen, der Schaden der nächsten Verwandten des Verunglückten (schwer Verletzten oder Todesfall) als „indirekte Schadensfolge“, im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (Rom II) auszulegen ist. Das hat zur Folge, dass eine unerlaubte Handlung (Verkehrsunfall) […]
>> Mehr erfahren12.05.2016
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